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Allgemeine Informationen

Willkommen bei der Baugenossenschaft

Die Buchstaben „eG“ sind das Kürzel für „eingetragene Genossenschaft“

Rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften gibt es in Deutschland. Mit über zwei Millionen Wohnungen und drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 130 Jahre alt. Doch auch in Zukunft sind sie ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, möglichst Allen „gut und sicher Wohnen“ zu ermöglichen. Für unsere Mitglieder – aber auch für Interessenten – haben wir jetzt hier kurz und knapp dargestellt, was es mit den Wohnungsgenossenschaften auf sich hat und wie sie funktionieren. Viel Spaß beim Lesen.

Wohnen in Genossenschaften – Was bedeutet das für Sie als Mitglied und Nutzer?

Qualität zu sozial verträglichen Konditionen

Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze eG. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG ist für alle Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.

Sicherheit durch Dauernutzungsrecht

Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h., Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze eG ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft! Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben zurück.

Mieter im eigenen Haus

Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.

Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen sie praktisch zu den Mitgliedern zurück.

Ein Mitglied – eine Stimme

Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG organisiert das Wohnen und das Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie ihre Genossenschaft mit!

Aber wie funktioniert eine Wohnungsgenossenschaft eigentlich?

Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen

Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat wiederum obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik. So haben die Bewohner/Mitglieder ein Mitspracherecht bei der Unternehmenspolitik.

Eingetragene Genossenschaft – Wirtschaftlich sichere Unternehmensform

Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG bietet durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden. 

Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder.

Genossenschaftliche Dienstleistungen

Das Selbstverständnis aller Genossenschaften, ihre Anteilseigner und Mitglieder wirtschaftlich zu fördern (genossenschaftlicher Förderauftrag), sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven und sicheren nachbarschaftlichen Umfeld. Als Mitglied werden Ihnen zudem vielfältige genossenschaftliche Dienstleistungen angeboten.

Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten Wohnungsgenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemühen sich um Grünflächen und Spielplätze, die Ansiedlung von kleinen Betrieben wie Bäckereien und Lebensmittelläden und schaffen wenn möglich sogar günstige Verkehrsanbindungen für Sie.

Sie wollen Mitglied in unserer Genossenschaft werden?

Nichts leichter als das! Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie die in dieser Genossenschaft üblichen Anteile und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden nach Kündigung von der Genossenschaft wieder ausgezahlt.

Als Mitglied erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um auch Nutzer bei der Genossenschaft zu werden und können wahrscheinlich schon bald Ihr neues Zuhause beziehen. Je nach Markt und Unternehmen kann es jedoch sein, dass Sie vorerst nur einen Platz auf der Warteliste erhalten und sich noch gedulden müssen. Bei besonders begehrten Wohnlagen eventuell sogar mehrere Jahre. Doch keine Sorge. Wenn Sie das in Ihre Planungen mit einbeziehen, entstehen Ihnen mit dem Erwerb der Mitgliedschaft keine Nachteile. Im Gegenteil! Wir zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende (soweit darüber ein Beschluss in der Mitgliederversammlung gefasst wird). Und die fällt nicht selten höher aus, als bei den meisten Banken. Bei Abschluss des Nutzungsvertrags für eine Wohnung sind je nach Größe weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.

Wenn Sie möchten, können Sie auch Anteile für ihr Kind kaufen. Es würde dadurch bereits jetzt in Ihre Genossenschaft aufgenommen werden und später noch schneller von den Vorteilen profitieren.

Förderung des genossenschaftlichen Wohnens

Zum 04.10.2022 ist das lang geplante Bundesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus wirksam geworden.

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen möchten mit zinsgünstigen und langfristigen Krediten den Erwerb für Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu sichern.

Anträge können von natürlichen Personen gestellt werden, die eine genossenschaftliche Wohnung zur Selbstnutzung beziehen möchten und die dafür notwendigen Genossenschaftsanteile aufbringen müssen. Die Genossenschaftswohnung muss durch Sie als Antragssteller selbst als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden.

Die Förderung beinhaltet einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss durch Bundesmittel. Den Kredit müssen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einen Kreditinstitut Ihrer Wahl beantragen. Der Kreditbetrag beträgt maximal 100.000 EUR.

In drei Schritten zu Ihrem Kredit:

  1. Kreditpartner finden: Sprechen Sie vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile mit dem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
  2. Kredit beantragen und erhalten: Nach Auswahl Ihres Kreditinstitutes (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) und Beantragung des Kredites, schließen Sie einen Kreditvertrag ab. Die Beantragung muss vor dem Erwerb der Anteile erfolgen.
  3. Zuschuss erhalten: Nach der Zusage Ihres Kreditinstitutes können Sie die zur Selbstnutzung einer genossenschaftlichen Wohnung benötigten Genossenschaftsanteile erwerben. Den Erwerb gegenüber Ihrem Kreditinstitut müssen Sie dann noch mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung – Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (Formularnummer 6000004821- https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004821_F_134_BnD.pdf) nachweisen. Nach einem erfolgten Nachweis wird Ihnen der Tilgungszuschuss gewährt.

Alle weiteren Details zur Förderung, der Beantragung, des Tilgungszuschusses, etc. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt 134 der KfW, dass Sie nachfolgend herunterladen können.

Gerne stehen wir Ihnen auch für Informationen und Auskünfte zur Verfügung.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze eG

Lassen Sie sich von uns unverbindlich über eine Mitgliedschaft und den damit verbundenen wohnungswirtschaftlichen Leistungen beraten. Sie können uns per Mail oder durch Ausfüllen der als PDF beigefügten Info kontaktieren.

In der nachstehenden PDF sind die finanziellen Verpflichtungen gemäß unserer Satzung bzw. Beschlüssen kurz zusammengefasst. Hier sind Eintrittsgeld, Pflichtbeteiligung und die weiteren Beteiligungen bei Anmietung einer Wohnung ersichtlich.

Büro - Stadtteil Ginsheim

Sitz des Unternehmens
Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG
Bouguenais Allee 8
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Tel +49 (0) 6144 / 334790
Fax +49 (0) 6144 / 3347940

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