Neubau Mainzer-/Schillerstraße in Ginsheim

Zwischen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze eG und dem Verein LebensAlter e.V. wurde am 26.01.2012 eine Absichtserklärung /Kooperationsvertrag über den Neubau eines Mehrgenerationswohnhauses in Ginsheim abgeschlossen.

Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Mainspitze eG hat in der Mainzer-/Schillerstraße im Stadtteil Ginsheim ein Mehrfamilienhaus errichten. Das im Frühjahr 2012 begonnene Objekt wurde im Sommer 2013 fertiggestellt und an die Mieter zum 01.07.2013 übergeben. Die Außenanlagen sind fertiggestellt. Die Baumpflanzungen können jedoch erst witterungsbedingt im Oktober erfolgen.

Insgesamt sind 19 schlüsselfertige, behindertenfreundliche Wohnungen und ein Vereinsraum mit einer integrierten Gästewohnung mit einer Gesamtfläche von 1.624,39 m² entstanden. Die einzelnen Wohnungen haben eine Größe von ca. 50 bis ca. 120 qm Wohnfläche und teilen sich in 1- Zimmerappartements bis 4-Zimmerwohnungen auf. Schlüsselfertig bedeutet in diesem Fall, dass alle Wände mit Raufasertapete tapeziert und weiß angelegt werden. Die Fußböden werden mit Fliesen bzw. Parkett, wegen der Fußbodenheizung vorzugsweise EICHE- Parkett, belegt sein. Die Genossenschaft hat eine Pelletheizung eingebaut.

Jeweils 16 Stellplätze im Freien und in der Tiefgarage sind vorhanden; diese können auch an externe Nutzer vermietet werden.

Die Baukosten betragen rund 3,6 Millionen Euro, wovon 2,6 Millionen durch Kreditmarktmittel abgesichert sind. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Genossenschaft. Der Eigenkapitalanteil der Genossenschaft liegt bei 20%.
Die Kaltmiete liegt bei 8,00 Euro pro qm Wohnfläche und Monat zzgl. der Betriebskosten, Stellplatz und Tiefgarage. Der Verein kann durch seine Mitglieder einzelne Hausmeistertätigkeiten in Abstimmung mit der Genossenschaft übernehmen und somit die Betriebskosten reduzieren. Der Vereinsraum mit Gästewohnung wird zu den vorgenannten Kosten durch den Verein angemietet.

Die Wohngruppe gibt sich eine Gemeinschaftsordnung, in der das Zusammenleben geregelt wird. Diese Gemeinschaftsordnung wird mit der Genossenschaft abgestimmt und beachtet mietvertragliche Bestimmungen und Gesetzgebungen. Die einzelnen Mieter schließen mit der Genossenschaft einen Dauernutzungsvertrag ab. Die Verwaltung des Objektes und die Überwachung der Mietvertragsbestimmungen obliegen der Genossenschaft.

Information über Verein LebensAlter e.V. /Link zur Internetseite des Vereins

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