Zum 01.01.2023 ist das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten, um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können.

Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und ihrem verfügbaren Haushalteinkommen schließen.

Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden.

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung) erhalten.

Ob und wie viel Wohngeld Mieter*innen beziehen können, wird nach Einreichen des Antrages geprüft. Einen Antrag auf Wohngeld für eine Wohnung im Bereich Ginsheim-Gustavsburg kann bei der Wohngeldbehörde des Kreises Gross-Gerau gestellt werden. Unter dem Link: www.kreisgg.de/soziales/soziale-hilfen/wohngeldbehoerde/ finden Sie die für die Antragstellung notwendigen Formulare.

Mieter der Baugenossenschaft Mainspitze erhalten die Formulare bei der Baugenossenschaft Mainspitze (Tel: 06144-33479-13) oder beim Bürgerbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg (Tel: 06144-20-211) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.